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| Im Reiche des s. Löwen III |
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In Basra
»Be - - trun - - ken - - ?!«
Die Bedeutung dieses Wortes schien ihm nicht gleich gegenwärtig zu sein; er sann darüber nach.
»Ja, betrunken bist du, vollständig betrunken!« wiederholte ich.
Da kam es wie eine Spur von Erkenntnis in sein Auge. Er schüttelte den Kopf und antwortete:
»Nicht - - betrunken - - nicht! Ich kann - - kann - - "Die Ungläubigen" sagen, kann - - - sie sagen. Soll - - - soll ich?«
»Ja, sprich sie mir einmal vor, aber ohne Fehler!« forderte ich ihn auf.
»Die Ungläubigen«, das ist nämlich die Ueberschrift der hundertneunten Sure des Koran. Sie lautet: »Sprich: o ihr Ungläubigen, ich verehre nicht das, was ihr verehret, und ihr verehret nicht, was ich verehre, und ich werde auch nie verehren das, was ihr verehret, und ihr werdet nie verehren das, was ich verehre. Ihr habt eure Religion, und ich habe die meinige.« In der deutschen Uebersetzung bietet dieser Text ja gar keine Schwierigkeiten; aber um so mehr muß derjenige aufpassen, der das arabische Original recitieren will. Ein Betrunkener bringt das gar nicht fertig; darum wird dieses Kurankapitel als Sura el Imtihan bezeichnet und auch sehr oft angewendet. Man fordert den Betrunkenen, welcher leugnet, betrunken zu sein, auf, diese Sure herzusagen. Bringt er das fehlerlos fertig, so hat er bewiesen, daß er nüchtern ist; verspricht er sich aber dabei, so ist sein Zustand zweifellos die Folge übermäßigen Trinkens. Jeder Muhammedaner kennt diese Eigenschaft und diese Anwendung der hundertneunten Sure, und auch dem Kah-
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